Verein

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Der Verein RaumZeitLabor hat die Eintragung in das Vereinsregister Mannheim beantragt. Die Vereinsregisternummer wird bei Zuteilung hier veröffentlicht.

Vertretungsberechtigt im Sinne des § 5 Abschnitt 1 TMG und des § 26 BGB ist der Vorstand.

Vorstand

Geschäftsordnung des Vorstandes

§1 Der Vorstand soll einmal im Quartal tagen.

§2 Der Vorstand wählt aus seinen Reihen einen Protokollführer, der den Ablauf der Vorstandssitzung protokolliert.

§3 Das Protokoll soll den Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden, soweit keine wichtigen Gründe gegen die Bekanntmachung einzelner Punkte sprechen.

Vereins-Anschrift

 RaumZeitLabor i.Gr.
 c/o Tobias Kral
 Kleiststraße 5
 68167 Mannheim

Beitragsordnung

Zu finden unter Beitragsordnung

Satzung

Zu finden unter Satzung