Finanzen: Unterschied zwischen den Versionen
(→Links) |
K (Unsinn gelöscht) |
||
(4 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
==Steuerberater== | |||
* Rücklagenbildung | |||
** 10% freie Rücklagen | |||
** Rücklagen für erwartete Ausgaben für Erhalt/Neukauf von Dingen, die dem Satzungszweck dienen, z.B. 3D-Drucker. Nützlich: [[Inventar]]liste | |||
** Spenden können explizit zur Aufstockung des Kapitals gegeben werden, dann sind diese Spenden von der Verwendungspflicht im nächsten Jahr ausgenommen. | |||
** Es können 3 Monatsmieten als Betriebsmittelrücklage gebildet werden. | |||
* Kaltmiete wird im Zweckbetrieb gebucht. | |||
* Bis 150€ handelt es sich im "Kleinbetragsrechnungen", bei denen weniger Formalien verlangt werden. | |||
* Unklar, ob bei Essensverkauf 7% MwSt oder 19% MwSt anfallen, da nicht klar ist, ob eine Dienstleistung vorliegt. Getränke außer Wasser werden mit 19% besteuert. | |||
* Für die Frage, ob die Kleinunternehmerregelung greift sind Umsätze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und im Zweckbetrieb in Summe zu betrachten. | |||
* Beim 3D-Drucker sind Einnahmen und Ausgaben im Zweckbetrieb zu buchen. | |||
==Links== | ==Links== | ||
*[http://www.mfw.baden-wuerttemberg.de/fm7/1106/Vereine_ov.pdf Steuerratgeber Gemeinnützige Vereine (pdf, 1MB)] / (Broschüre, A4, 199 Seiten, Druckauflage vergriffen) - Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden- | *[http://www.mfw.baden-wuerttemberg.de/fm7/1106/Vereine_ov.pdf Steuerratgeber Gemeinnützige Vereine (pdf, 1MB)] / (Broschüre, A4, 199 Seiten, Druckauflage vergriffen) - Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg | ||
*[http://www.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/zentral_15/zentral_Internet/med/52f/52f749c6-55ae-f114-fbf1-b144e9169fcc,22222222-2222-2222-2222-222222222222,true.pdf | *[http://www.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/zentral_15/zentral_Internet/med/52f/52f749c6-55ae-f114-fbf1-b144e9169fcc,22222222-2222-2222-2222-222222222222,true.pdf Steuerwegweiser für Gemeinnützige Vereine und für Übungsleiter/ -innen (pdf, 4MB)] / (Broschüre, Erscheinungsdatum: 14.03.2012) Ministerium der Finanzen Hessen | ||
[[Category:Finanzen]] | |||
[[Category:Organisation]] |
Aktuelle Version vom 15. Januar 2014, 14:16 Uhr
Steuerberater
- Rücklagenbildung
- 10% freie Rücklagen
- Rücklagen für erwartete Ausgaben für Erhalt/Neukauf von Dingen, die dem Satzungszweck dienen, z.B. 3D-Drucker. Nützlich: Inventarliste
- Spenden können explizit zur Aufstockung des Kapitals gegeben werden, dann sind diese Spenden von der Verwendungspflicht im nächsten Jahr ausgenommen.
- Es können 3 Monatsmieten als Betriebsmittelrücklage gebildet werden.
- Kaltmiete wird im Zweckbetrieb gebucht.
- Bis 150€ handelt es sich im "Kleinbetragsrechnungen", bei denen weniger Formalien verlangt werden.
- Unklar, ob bei Essensverkauf 7% MwSt oder 19% MwSt anfallen, da nicht klar ist, ob eine Dienstleistung vorliegt. Getränke außer Wasser werden mit 19% besteuert.
- Für die Frage, ob die Kleinunternehmerregelung greift sind Umsätze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und im Zweckbetrieb in Summe zu betrachten.
- Beim 3D-Drucker sind Einnahmen und Ausgaben im Zweckbetrieb zu buchen.
Links
- Steuerratgeber Gemeinnützige Vereine (pdf, 1MB) / (Broschüre, A4, 199 Seiten, Druckauflage vergriffen) - Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg
- Steuerwegweiser für Gemeinnützige Vereine und für Übungsleiter/ -innen (pdf, 4MB) / (Broschüre, Erscheinungsdatum: 14.03.2012) Ministerium der Finanzen Hessen