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===Beitragsordnung des Vereins RaumZeitLabor=== | ===Beitragsordnung des Vereins RaumZeitLabor=== | ||
;§1 Höhe der Beiträge | |||
:(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 5 Euro pro Monat / entsprechend 60 Euro pro Jahr. | |||
:(2) Eine Ermäßigung wird nicht gewährt. | |||
:(3) Bei Aufnahme wird der Mitgliedsbeitrag für das erste Jahr anteilig für alle verbleibenden Monate inklusive dem Eintrittsmonats fällig. | |||
;§2 Fälligkeit | |||
:(1) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. Januar bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags fällig. | |||
;§3 Zahlungsweise | |||
:(1) Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren. Auf besonderen Wunsch kann der Beitrag auch per Überweisung gezahlt werden. Hierbei ist jeweils die Mitgliedsnummer anzugeben. | |||
:(2) Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Kassenwart erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist. | |||
;§4 Aufnahmegebühren | |||
:(1) Aufnahmegebühren werden nicht erhoben. | |||
;§5 Erstattungen | |||
:(1) Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt. | |||
Stand: 25.04.2010 | Stand: 25.04.2010 | ||
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Version vom 25. April 2010, 19:36 Uhr
Beitragsordnung des Vereins RaumZeitLabor
- §1 Höhe der Beiträge
- (1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 5 Euro pro Monat / entsprechend 60 Euro pro Jahr.
- (2) Eine Ermäßigung wird nicht gewährt.
- (3) Bei Aufnahme wird der Mitgliedsbeitrag für das erste Jahr anteilig für alle verbleibenden Monate inklusive dem Eintrittsmonats fällig.
- §2 Fälligkeit
- (1) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. Januar bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags fällig.
- §3 Zahlungsweise
- (1) Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren. Auf besonderen Wunsch kann der Beitrag auch per Überweisung gezahlt werden. Hierbei ist jeweils die Mitgliedsnummer anzugeben.
- (2) Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Kassenwart erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist.
- §4 Aufnahmegebühren
- (1) Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
- §5 Erstattungen
- (1) Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt.
Stand: 25.04.2010