Beitragsordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 25. April 2010, 19:32 Uhr
Beitragsordnung des Vereins RaumZeitLabor
- § 1 Höhe der Beiträge
- 1. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 5 Euro pro Monat / entsprechend 60 Euro pro Jahr..
- 2. Eine Ermäßigung wird nicht gewährt.
- 3. Bei Aufnahme wird der Mitgliedsbeitrag für das erste Jahr anteilig für alle verbleibenden Monate inklusive dem Eintrittsmonats fällig.
- § 2 Fälligkeit
- Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. Januar bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags fällig.
- § 3 Zahlungsweise
- 1. Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren. Auf besonderen Wunsch kann der Beitrag auch per Überweisung gezahlt werden. Hierbei ist jeweils die Mitgliedsnummer anzugeben.
- 2. Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Kassenwart erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist.
- § 4 Aufnahmegebühren
- Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
- § 5 Erstattungen
- Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt.
Stand: 25.04.2010