Plenum/Archiv/20100307 - AG Vereinsgründung: Unterschied zwischen den Versionen
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** Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. Januar bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags fällig. | ** Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. Januar bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags fällig. | ||
* § | * § 3 Zahlungsweise | ||
** 1. Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren. Auf besonderen Wunsch kann der Beitrag auch per Überweisung gezahlt werden. Hierbei ist jeweils die Mitgliedsnummer anzugeben. | ** 1. Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren. Auf besonderen Wunsch kann der Beitrag auch per Überweisung gezahlt werden. Hierbei ist jeweils die Mitgliedsnummer anzugeben. | ||
** 2. Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Kassenwart erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist. | ** 2. Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Kassenwart erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist. | ||
*§ | * § 4 Aufnahmegebühren | ||
** Aufnahmegebühren werden nicht erhoben. | ** Aufnahmegebühren werden nicht erhoben. | ||
* § 5 Erstattungen | |||
** Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt. | |||
==Finanzplanung== | ==Finanzplanung== | ||
Inte wünscht sich eine monatliche Finanzübersicht/Finanzplanung und zwingt die AG Verein daher dazu, sich mit einer Tabellenkalkulation auseinanderzusetzen. Die Notwendigkeit einer detaillierten monatlichen Finanzplanung ist unumstritten und soll daher vorangetrieben werden. Unicorn erklärt sich bereit, den BWL Teil entgegen dem Geheimvertrag der | Inte wünscht sich eine monatliche Finanzübersicht/Finanzplanung und zwingt die AG Verein daher dazu, sich mit einer Tabellenkalkulation auseinanderzusetzen. Die Notwendigkeit einer detaillierten monatlichen Finanzplanung ist unumstritten und soll daher vorangetrieben werden. [[Benutzer:Unicorn|Unicorn]] erklärt sich bereit, den BWL Teil entgegen dem Geheimvertrag der Betriebswirtschaftslehre ausnahmsweise für den guten Zweck einzusetzen und solch eine Planung zu erstellen. Unicorn schlägt vor, das Vereinsmitglieder einen Bonus bei Einzahlungen in die Raumkasse erhalten, um einen Anreiz zu schaffen. Dieser Vorschlag findet Zustimmung. Obwohl es noch keine Mitglieder gibt, hat Inte [[:Datei:Guthabenliste.pdf|das schonmal umgesetzt ...]] | ||
==Diverses/Weltherrschaft== | ==Diverses/Weltherrschaft== |
Aktuelle Version vom 4. November 2023, 17:03 Uhr
Treffen AG Verein 07.03.2010
- Entwurf der Tagesordnung
-
- Geschäftsordnung des Vorstands
- Logobesprechung
- Beitragsordnung
- Finanzplanung
- Diverses/Weltherrschaft
- Anwesende
- Trickster, Rabe, Bert, Bernd(?), Scytale, Unicorn, DaFo, msi, Inte, ab ca. 19:00 Uhr zwetschgo
- Protokollant
- Unicorn
- Beginn
- 18:20 Uhr
Geschäftsordnung des Vorstandes
Der Nutzen und die Notwendigkeit einer Vorstands Geschäftsordung sind umstritten, alle stimmen mal wieder überein, dass der Verein RaumZeitLabor e.V. kein bürokratisches Monster werden soll. Wenn bei der Gründungsveranstaltung entschieden wird, dass wir sie benötigen, soll sie auf jeden Fall minimalst(!) gehalten werden. Der Vorschlag sieht folgendermaßen aus:
Entwurf der Geschäftsordnung des Vorstandes:
§1 Der Vorstand soll einmal im Quartal tagen.
§2 Der Vorstand wählt aus seinen Reihen einen Protokollführer, der den Ablauf der Vorstandssitzung protokolliert.
§3 Das Protokoll soll den Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden, soweit keine wichtigen Gründe gegen die Bekanntmachung einzelner Punkte sprechen.
Logobesprechung
Es wird über die Vorschläge diskutiert und darüber wie weiter vorgegangen wird. Fest steht, dass keine Entscheidung über das Logo getroffen wird, sondern nur versucht wird, einen Rahmen für die Auswahl festzulegen. Es wird vorgeschlagen, die technischen Rahmenbedingungen für die Logoauswahl zu konkretisieren um den Designern die Möglichkeit zu geben, Logos zu überarbeiten, die aktuell nicht universell einsetzbar sind. Die technischen Mindestanforderungen lauten:
- Keine Farbverläufe
- Wenn die längste Seite des Logos 8cm lang ist, darf es keine Strukturen mit weniger als 2mm Stärke geben (wichtig für T-Shirt-Druck)
- Das Logo darf nicht mehr als 2 verschiedene Farben haben (zusätzlich zum Hintergrund)
- Das Seitenverhältnis sollte maximal 2:1 sein (also maximal 2 mal so breit wie hoch, bzw anders rum)
Nachdem die technischen Voraussetzungen noch einmal kommuniziert wurden, findet eine Doodlebefragung statt, die hoffentlich ein schönes Meinungsbild ergibt.
Beitragsordnung
Es herrscht zunächst Bedarf nach Diskussion grundsätzlicher Fragen.über die Finanzkultur des Vereins. Die hauptsächliche Frage ist, ob es möglich ist, alle Fixkosten über die Mitgliederbeiträge zu tragen. Dies würde allerdings bedeuten, dass sich die monatlichen Mitgliedsbeiträge im mittleren zweistelligen Bereich bewegen würden. Dies wird abgelehnt. Wie schon in der letzten Sitzung besprochen soll der Verein möglichst vielen Menschen offenstehen und daher nur einen niedrigen Kostenbeitrag erfordern. Die Summe von 5 Euro/Monat findet große Zustimmung. Ziel soll es sein, möglichst viele Mitglieder zu gewinnen damit das Ziel der Fixkostendeckung über die Mitgleideranzahl erreicht wird. Basierend darauf und auf dem Punkt, dass es keine verschiedenen „Mitgliederklassen“ geben soll, ist die folgende Beitragsordnung geschrieben worden:
Entwurf der Beitragsordnung
- § 1 Höhe der Beiträge
- 1. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 5 Euro pro Monat / entsprechend 60 Euro pro Jahr..
- 2. Eine Ermäßigung wird nicht gewährt.
- 3. Bei Aufnahme wird der Mitgliedsbeitrag für das erste Jahr anteilig für alle verbleibenden Monate inklusive dem Eintrittsmonats fällig.
- § 2 Fälligkeit
- Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. Januar bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags fällig.
- § 3 Zahlungsweise
- 1. Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren. Auf besonderen Wunsch kann der Beitrag auch per Überweisung gezahlt werden. Hierbei ist jeweils die Mitgliedsnummer anzugeben.
- 2. Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Kassenwart erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist.
- § 4 Aufnahmegebühren
- Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
- § 5 Erstattungen
- Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt.
Finanzplanung
Inte wünscht sich eine monatliche Finanzübersicht/Finanzplanung und zwingt die AG Verein daher dazu, sich mit einer Tabellenkalkulation auseinanderzusetzen. Die Notwendigkeit einer detaillierten monatlichen Finanzplanung ist unumstritten und soll daher vorangetrieben werden. Unicorn erklärt sich bereit, den BWL Teil entgegen dem Geheimvertrag der Betriebswirtschaftslehre ausnahmsweise für den guten Zweck einzusetzen und solch eine Planung zu erstellen. Unicorn schlägt vor, das Vereinsmitglieder einen Bonus bei Einzahlungen in die Raumkasse erhalten, um einen Anreiz zu schaffen. Dieser Vorschlag findet Zustimmung. Obwohl es noch keine Mitglieder gibt, hat Inte das schonmal umgesetzt ...
Diverses/Weltherrschaft
- Es wird festgestellt, das wir auf dem besten Weg sind, dennoch wird das Thema vertagt.