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* Für die Frage, ob die Kleinunternehmerregelung greift sind Umsätze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und im Zweckbetrieb in Summe zu betrachten. | * Für die Frage, ob die Kleinunternehmerregelung greift sind Umsätze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und im Zweckbetrieb in Summe zu betrachten. | ||
* Beim 3D-Drucker sind Einnahmen und Ausgaben im Zweckbetrieb zu buchen. | * Beim 3D-Drucker sind Einnahmen und Ausgaben im Zweckbetrieb zu buchen. | ||
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Aktuelle Version vom 15. Januar 2014, 14:16 Uhr
Steuerberater
- Rücklagenbildung
- 10% freie Rücklagen
- Rücklagen für erwartete Ausgaben für Erhalt/Neukauf von Dingen, die dem Satzungszweck dienen, z.B. 3D-Drucker. Nützlich: Inventarliste
- Spenden können explizit zur Aufstockung des Kapitals gegeben werden, dann sind diese Spenden von der Verwendungspflicht im nächsten Jahr ausgenommen.
- Es können 3 Monatsmieten als Betriebsmittelrücklage gebildet werden.
- Kaltmiete wird im Zweckbetrieb gebucht.
- Bis 150€ handelt es sich im "Kleinbetragsrechnungen", bei denen weniger Formalien verlangt werden.
- Unklar, ob bei Essensverkauf 7% MwSt oder 19% MwSt anfallen, da nicht klar ist, ob eine Dienstleistung vorliegt. Getränke außer Wasser werden mit 19% besteuert.
- Für die Frage, ob die Kleinunternehmerregelung greift sind Umsätze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und im Zweckbetrieb in Summe zu betrachten.
- Beim 3D-Drucker sind Einnahmen und Ausgaben im Zweckbetrieb zu buchen.
Links
- Steuerratgeber Gemeinnützige Vereine (pdf, 1MB) / (Broschüre, A4, 199 Seiten, Druckauflage vergriffen) - Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg
- Steuerwegweiser für Gemeinnützige Vereine und für Übungsleiter/ -innen (pdf, 4MB) / (Broschüre, Erscheinungsdatum: 14.03.2012) Ministerium der Finanzen Hessen