Beitragsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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:(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 10 Euro pro Monat / entsprechend 120 Euro pro Jahr.
:(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 10 Euro pro Monat / entsprechend 120 Euro pro Jahr.
:(2) Eine Ermäßigung wird nicht gewährt.
:(2) Eine Ermäßigung wird nicht gewährt.
:(3) Bei Aufnahme wird der Mitgliedsbeitrag für das erste Jahr anteilig für alle verbleibenden Monate inklusive dem Eintrittsmonats fällig.  
:(3) Bei Aufnahme wird der Mitgliedsbeitrag für das erste Jahr anteilig für alle verbleibenden Monate inklusive des Eintrittsmonats fällig.  


;§2 Fälligkeit
;§2 Fälligkeit

Version vom 28. Februar 2011, 09:36 Uhr

Beitragsordnung des Vereins RaumZeitLabor

§1 Höhe der Beiträge
(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 10 Euro pro Monat / entsprechend 120 Euro pro Jahr.
(2) Eine Ermäßigung wird nicht gewährt.
(3) Bei Aufnahme wird der Mitgliedsbeitrag für das erste Jahr anteilig für alle verbleibenden Monate inklusive des Eintrittsmonats fällig.
§2 Fälligkeit
(1) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. Januar bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags fällig.
§3 Zahlungsweise
(1) Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren. Auf besonderen Wunsch kann der Beitrag auch per Überweisung gezahlt werden. Hierbei ist jeweils die Mitgliedsnummer anzugeben.
(2) Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Kassenwart erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist.
§4 Aufnahmegebühren
(1) Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
§5 Erstattungen
(1) Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt.

Stand: 17.12.2010