Beitragsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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* § 5 Erstattungen
* § 5 Erstattungen
** Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt.
** Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt.


Stand: 25.04.2010
Stand: 25.04.2010
[[Kategorie:Verein]]

Version vom 25. April 2010, 19:32 Uhr

Beitragsordnung des Vereins RaumZeitLabor

  • § 1 Höhe der Beiträge
    • 1. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 5 Euro pro Monat / entsprechend 60 Euro pro Jahr..
    • 2. Eine Ermäßigung wird nicht gewährt.
    • 3. Bei Aufnahme wird der Mitgliedsbeitrag für das erste Jahr anteilig für alle verbleibenden Monate inklusive dem Eintrittsmonats fällig.
  • § 2 Fälligkeit
    • Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. Januar bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags fällig.
  • § 3 Zahlungsweise
    • 1. Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren. Auf besonderen Wunsch kann der Beitrag auch per Überweisung gezahlt werden. Hierbei ist jeweils die Mitgliedsnummer anzugeben.
    • 2. Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Kassenwart erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist.
  • § 4 Aufnahmegebühren
    • Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
  • § 5 Erstattungen
    • Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt.


Stand: 25.04.2010