Beitragsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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;§1 Höhe der Beiträge
;§1 Höhe der Beiträge
:(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 10 Euro pro Monat / entsprechend 120 Euro pro Jahr.
:(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 25 Euro pro Monat / entsprechend 300 Euro pro Jahr.
:(2) Eine Ermäßigung wird nicht gewährt.
:(2) Der Mitgliedsbeitrag für Personen unter 18 Jahren beträgt 10 Euro pro Monat / entsprechend 120 Euro pro Jahr.
:(3) Bei Aufnahme wird der Mitgliedsbeitrag für das erste Jahr anteilig für alle verbleibenden Monate inklusive dem Eintrittsmonats fällig.  
:(3) In begründeten Härtefällen können individuelle Absprachen mit dem Vorstand getroffen werden.


;§2 Fälligkeit
;§2 Fälligkeit
:(1) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. Januar bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags fällig.  
:(1) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. des Monats bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags fällig.  


;§3 Zahlungsweise
;§3 Zahlungsweise
:(1) Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren. Auf besonderen Wunsch kann der Beitrag auch per Überweisung gezahlt werden. Hierbei ist jeweils die Mitgliedsnummer anzugeben.
:(1) Die Zahlung des Beitrages erfolgt monatlich im Lastschriftverfahren. Bei nicht ausreichender Deckung des Kontos sind die entstehenden Gebühren vom Mitglied zu begleichen.
:(2) Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Kassenwart erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist.  
:(2) Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Kassenwart erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist.  


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:(1) Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt.
:(1) Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt.


Stand: 25.04.2010
Stand: 21.08.2018
[[Kategorie:Verein]]
[[Kategorie:Verein]]

Aktuelle Version vom 23. August 2018, 14:06 Uhr

Beitragsordnung des Vereins RaumZeitLabor

§1 Höhe der Beiträge
(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 25 Euro pro Monat / entsprechend 300 Euro pro Jahr.
(2) Der Mitgliedsbeitrag für Personen unter 18 Jahren beträgt 10 Euro pro Monat / entsprechend 120 Euro pro Jahr.
(3) In begründeten Härtefällen können individuelle Absprachen mit dem Vorstand getroffen werden.
§2 Fälligkeit
(1) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. des Monats bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags fällig.
§3 Zahlungsweise
(1) Die Zahlung des Beitrages erfolgt monatlich im Lastschriftverfahren. Bei nicht ausreichender Deckung des Kontos sind die entstehenden Gebühren vom Mitglied zu begleichen.
(2) Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Kassenwart erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist.
§4 Aufnahmegebühren
(1) Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
§5 Erstattungen
(1) Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt.

Stand: 21.08.2018