Beitragsordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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:(3) | :(3) In begründeten Härtefällen können individuelle Absprachen mit dem Vorstand getroffen werden. | ||
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Version vom 26. Oktober 2011, 20:09 Uhr
Beitragsordnung des Vereins RaumZeitLabor
- §1 Höhe der Beiträge
- (1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 20 Euro pro Monat / entsprechend 240 Euro pro Jahr.
- (2) Der Mitgliedsbeitrag für Personen unter 18 Jahren beträgt 10 Euro pro Monat / entsprechend 120 Euro pro Jahr.
- (3) In begründeten Härtefällen können individuelle Absprachen mit dem Vorstand getroffen werden.
- §2 Fälligkeit
- (1) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. des Monats bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags fällig.
- §3 Zahlungsweise
- (1) Die Zahlung des Beitrages erfolgt monatlich im Lastschriftverfahren. Bei nicht ausreichender Deckung des Kontos sind die entstehenden Gebühren vom Mitglied zu begleichen.
- (2) Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Kassenwart erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist.
- §4 Aufnahmegebühren
- (1) Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
- §5 Erstattungen
- (1) Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt.
Stand: 26.10.2011