Beitragsordnung: Unterschied zwischen den Versionen
Inte (Diskussion | Beiträge) KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
Inte (Diskussion | Beiträge) KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
;§1 Höhe der Beiträge | ;§1 Höhe der Beiträge | ||
:(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt | :(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 10 Euro pro Monat / entsprechend 120 Euro pro Jahr. | ||
:(2) Eine Ermäßigung wird nicht gewährt. | :(2) Eine Ermäßigung wird nicht gewährt. | ||
:(3) Bei Aufnahme wird der Mitgliedsbeitrag für das erste Jahr anteilig für alle verbleibenden Monate inklusive dem Eintrittsmonats fällig. | :(3) Bei Aufnahme wird der Mitgliedsbeitrag für das erste Jahr anteilig für alle verbleibenden Monate inklusive dem Eintrittsmonats fällig. |
Version vom 3. Januar 2011, 12:20 Uhr
Beitragsordnung des Vereins RaumZeitLabor
- §1 Höhe der Beiträge
- (1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 10 Euro pro Monat / entsprechend 120 Euro pro Jahr.
- (2) Eine Ermäßigung wird nicht gewährt.
- (3) Bei Aufnahme wird der Mitgliedsbeitrag für das erste Jahr anteilig für alle verbleibenden Monate inklusive dem Eintrittsmonats fällig.
- §2 Fälligkeit
- (1) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. Januar bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags fällig.
- §3 Zahlungsweise
- (1) Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren. Auf besonderen Wunsch kann der Beitrag auch per Überweisung gezahlt werden. Hierbei ist jeweils die Mitgliedsnummer anzugeben.
- (2) Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Kassenwart erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist.
- §4 Aufnahmegebühren
- (1) Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
- §5 Erstattungen
- (1) Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt.
Stand: 25.04.2010