Hygienekonzept: Unterschied zwischen den Versionen
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Dieses Hygienekonzept dient der Einschränkung der Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 und der dadurch ausgelösten Infektionskrankheit COVID-19. Die verwendeten Begrifflichkeiten zur Beschreibung des Gesundheitszustandes einer Person (geimpft, getestet, genesen) beziehen sich dementsprechend auf diese Infektionskrankheit. | Dieses Hygienekonzept dient der Einschränkung der Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 und der dadurch ausgelösten Infektionskrankheit COVID-19. Die verwendeten Begrifflichkeiten zur Beschreibung des Gesundheitszustandes einer Person (geimpft, getestet, genesen) beziehen sich dementsprechend auf diese Infektionskrankheit. | ||
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Die Regelungen werden angepasst, wenn es im Landkreis zu Inzidenz- oder Alarmstufen-Veränderungen kommen sollte. | Die Regelungen werden angepasst, wenn es im Landkreis zu Inzidenz- oder Alarmstufen-Veränderungen kommen sollte. | ||
In den Vereinsräumen gilt eine | In den Vereinsräumen gilt eine 3G-Regelung. | ||
Folgende Personen haben Zutritt: | Folgende Personen haben Zutritt: | ||
* Geimpfte und genesene Personen mit offiziellem Nachweis. Zur Verifikation des Nachweises muss ein amtliches Ausweisdokument und ein Impfpass oder Genesenennachweis vorgelegt werden. Im Falle eines digitalen Immunitätsnachweises muss dieses mit Hilfe der CovPassCheck-App verifiziert werden. Zusätzlich wird ein ein tagesaktuelles Testergebnis einer anerkannten Covid-Schnelltest-Teststelle | * Geimpfte und genesene Personen mit offiziellem Nachweis. Zur Verifikation des Nachweises muss ein amtliches Ausweisdokument und ein Impfpass oder Genesenennachweis vorgelegt werden. Im Falle eines digitalen Immunitätsnachweises muss dieses mit Hilfe der CovPassCheck-App verifiziert werden. Zusätzlich wird ein ein tagesaktuelles Testergebnis einer anerkannten Covid-Schnelltest-Teststelle oder ein Selbsttest empfohlen. | ||
* Personen, die sich nicht impfen lassen können und ein ärztliches Attest vorweisen können. Diese benötigen ein tagesaktuelles Testergebnis einer anerkannten Covid-Schnelltest-Teststelle und eine einmalige Vorabinformation des Vorstandes. | * Personen, die sich nicht impfen lassen können und ein ärztliches Attest vorweisen können. Diese benötigen ein tagesaktuelles Testergebnis einer anerkannten Covid-Schnelltest-Teststelle und eine einmalige Vorabinformation des Vorstandes. | ||
* Kinder | * Kinder, die noch nicht geimpft werden können, mit tagesaktuellem Testergebnis einer anerkannten Covid-Schnelltest-Teststelle | ||
Obengenannte Personen müssen grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. | Obengenannte Personen müssen grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. | ||
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== Umsetzung der Regeln == | == Umsetzung der Regeln == | ||
* Alle Vereinsmitglieder sind Betreiber der Vereinsräumlichkeiten, und damit selbst für die Einhaltung der Regelung verantwortlich | * Alle Vereinsmitglieder sind Betreiber der Vereinsräumlichkeiten, und damit selbst für die Einhaltung der Regelung verantwortlich | ||
* Wer Freund:innen mitbringt, ist dafür verantwortlich, dass diese die Regeln | * Wer Freund:innen mitbringt, ist dafür verantwortlich, dass diese die Regeln einhalten | ||
* Bei Gästen, die ohne Begleitung ins RZL kommen, sind die im Space anwesenden Mitglieder dafür verantwortlich, diese vor Zutritt auf die | * Bei Gästen, die ohne Begleitung ins RZL kommen, sind die im Space anwesenden Mitglieder dafür verantwortlich, diese vor Zutritt auf die 3G-Regelung hinzuweisen, die Einhaltung sicherzustellen und bei Nichteinhaltung, oder bei Nichteinwilligung zur Überprüfung den Zugang zum Space zu verwehren | ||
== Veranstaltungen == | == Veranstaltungen == | ||
* Geplante Veranstaltungen sind rechtzeitig im Terminkalender auf der Webseite einzutragen/einzutragen lassen und | * Geplante Veranstaltungen sind rechtzeitig im Terminkalender auf der Webseite einzutragen/einzutragen lassen und auf der Mailingliste anzukündigen | ||
* Es sollte maximal eine Veranstaltung im Space gleichzeitig stattfinden | * Es sollte maximal eine Veranstaltung im Space gleichzeitig stattfinden | ||
* Für Veranstaltungen ist mindestens ein:e anwesende:r RaumZeitLaborant:in zu definieren, die/der die Kontrolle der | * Für Veranstaltungen ist mindestens ein:e anwesende:r RaumZeitLaborant:in zu definieren, die/der die Kontrolle der 3G-Regelung zu verantworten hat | ||
* Veranstaltungen können neben der Maskenpflicht weitere/andere Einschränkungen festlegen | * Veranstaltungen können neben der Maskenpflicht weitere/andere Einschränkungen festlegen | ||
* Die weiteren Regelungen müssen beim Kalendereintrag angegeben werden und gelten dann für alle Anwesenden im Space – Die | * Die weiteren Regelungen müssen beim Kalendereintrag angegeben werden und gelten dann für alle Anwesenden im Space – Die 3G-Regelung gilt aktuell ausnahmslos immer! | ||
== Kontaktverfolgung == | == Kontaktverfolgung == | ||
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== Hygienemaßnahmen == | == Hygienemaßnahmen == | ||
* Selbst- und Schnelltests werden weiterhin vor jedem Besuch empfohlen | |||
* Desinfiziert euch die Hände bei jedem Betreten der Räume – Sterillium steht im Regal am Eingang | * Desinfiziert euch die Hände bei jedem Betreten der Räume – Sterillium steht im Regal am Eingang | ||
* Haltet den Space sauber und wischt regelmäßig über die Oberflächen | * Haltet den Space sauber und wischt regelmäßig über die Oberflächen |
Version vom 1. Juli 2022, 11:18 Uhr
Hygienekonzept
Ursprung: Das hier aufgeführte Hygienekonzept basiert auf einer angepassten Regelversion des Stratum0. Danke, dass ihr das Rad für uns schon erfunden habt.
Dieses Konzept wird an veränderte Gegebenheiten angepasst werden.
Meta / Präambel
Stand Juli 2022, 3G-Regel.
Dieses Hygienekonzept dient der Einschränkung der Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 und der dadurch ausgelösten Infektionskrankheit COVID-19. Die verwendeten Begrifflichkeiten zur Beschreibung des Gesundheitszustandes einer Person (geimpft, getestet, genesen) beziehen sich dementsprechend auf diese Infektionskrankheit.
Die Regelungen werden angepasst, wenn es im Landkreis zu Inzidenz- oder Alarmstufen-Veränderungen kommen sollte.
In den Vereinsräumen gilt eine 3G-Regelung.
Folgende Personen haben Zutritt:
- Geimpfte und genesene Personen mit offiziellem Nachweis. Zur Verifikation des Nachweises muss ein amtliches Ausweisdokument und ein Impfpass oder Genesenennachweis vorgelegt werden. Im Falle eines digitalen Immunitätsnachweises muss dieses mit Hilfe der CovPassCheck-App verifiziert werden. Zusätzlich wird ein ein tagesaktuelles Testergebnis einer anerkannten Covid-Schnelltest-Teststelle oder ein Selbsttest empfohlen.
- Personen, die sich nicht impfen lassen können und ein ärztliches Attest vorweisen können. Diese benötigen ein tagesaktuelles Testergebnis einer anerkannten Covid-Schnelltest-Teststelle und eine einmalige Vorabinformation des Vorstandes.
- Kinder, die noch nicht geimpft werden können, mit tagesaktuellem Testergebnis einer anerkannten Covid-Schnelltest-Teststelle
Obengenannte Personen müssen grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Dabei ist mindestens eine medizinische Maske (DIN EN 14683:2019-10) zu tragen. Zulässig sind auch FFP2-Masken (DIN EN 149:2001) respektive KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken und Masken höherer Schutzklassen. Nicht erlaubt sind Masken mit Ausatemventil oder sogenannte Face-Shields.
Umsetzung der Regeln
- Alle Vereinsmitglieder sind Betreiber der Vereinsräumlichkeiten, und damit selbst für die Einhaltung der Regelung verantwortlich
- Wer Freund:innen mitbringt, ist dafür verantwortlich, dass diese die Regeln einhalten
- Bei Gästen, die ohne Begleitung ins RZL kommen, sind die im Space anwesenden Mitglieder dafür verantwortlich, diese vor Zutritt auf die 3G-Regelung hinzuweisen, die Einhaltung sicherzustellen und bei Nichteinhaltung, oder bei Nichteinwilligung zur Überprüfung den Zugang zum Space zu verwehren
Veranstaltungen
- Geplante Veranstaltungen sind rechtzeitig im Terminkalender auf der Webseite einzutragen/einzutragen lassen und auf der Mailingliste anzukündigen
- Es sollte maximal eine Veranstaltung im Space gleichzeitig stattfinden
- Für Veranstaltungen ist mindestens ein:e anwesende:r RaumZeitLaborant:in zu definieren, die/der die Kontrolle der 3G-Regelung zu verantworten hat
- Veranstaltungen können neben der Maskenpflicht weitere/andere Einschränkungen festlegen
- Die weiteren Regelungen müssen beim Kalendereintrag angegeben werden und gelten dann für alle Anwesenden im Space – Die 3G-Regelung gilt aktuell ausnahmslos immer!
Kontaktverfolgung
- Am Eingang hängen CWA-QR-Codes – bitte checkt euch ein und auch wieder aus
- Wer den CWA-QR-Code nicht nutzen kann oder möchte, benutzt die CheckIn-Zettel, die sich im Broschürenhalter befinden und wirft diese ausgefüllt in den Vorstandsbriefkasten
- Die CheckIn-Zettel werden vom Vorstand nach 4 Wochen ordnungsgemäß geschreddert
- Gebt uns bitte schnellstmöglich Bescheid, wenn es zu positiven Fällen kommt, denn nur so können wir Besuchende warnen
Hygienemaßnahmen
- Selbst- und Schnelltests werden weiterhin vor jedem Besuch empfohlen
- Desinfiziert euch die Hände bei jedem Betreten der Räume – Sterillium steht im Regal am Eingang
- Haltet den Space sauber und wischt regelmäßig über die Oberflächen
- Lüftet, insbesondere zu Beginn und zum Ende eures Spacebesuchs oder eurer Veranstaltung und nach Möglichkeit auch zwischendurch
- Wenn es die Witterung zulässt, haltet den Space auf Durchzug
- Kommt nicht ins RZL, wenn ihr euch krank fühlt oder von einem Kontakt mit einer covid-positiven Person wisst
- Tragt in den öffentlichen Bereichen, wie im Treppenhaus und den Toiletten, bestenfalls immer eine Maske