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Dieses Hygienekonzept dient der Einschränkung der Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 und der dadurch ausgelösten Infektionskrankheit COVID-19. Die verwendeten Begrifflichkeiten zur Beschreibung des Gesundheitszustandes einer Person (geimpft, getestet, genesen) beziehen sich dementsprechend auf diese Infektionskrankheit. Gemäß §7, Abs. 1 der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 28. Oktober 2021[https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ [1<nowiki>]</nowiki>] schreibt das Hygienekonzept Verhaltensregeln in den Vereinsräumlichkeiten vor und wird bei Veränderungen der Verordnung und/oder der darin beschriebenen Inzidenzstufen entsprechend angepasst. | Dieses Hygienekonzept dient der Einschränkung der Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 und der dadurch ausgelösten Infektionskrankheit COVID-19. Die verwendeten Begrifflichkeiten zur Beschreibung des Gesundheitszustandes einer Person (geimpft, getestet, genesen) beziehen sich dementsprechend auf diese Infektionskrankheit. Gemäß §7, Abs. 1 der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 28. Oktober 2021[https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ [1<nowiki>]</nowiki>] schreibt das Hygienekonzept Verhaltensregeln in den Vereinsräumlichkeiten vor und wird bei Veränderungen der Verordnung und/oder der darin beschriebenen Inzidenzstufen entsprechend angepasst. |
Version vom 16. November 2021, 17:41 Uhr
Hygienekonzept
Ursprung: Das hier aufgeführte Hygienekonzept basiert auf einer angepassten Regelversion des Stratum0. Danke, dass ihr das Rad für uns schon erfunden habt.
Dieses Konzept wurde beim Plenum am 7.November 2021 erfolgreich angewendet, wird aber an veränderte Gegebenheiten angepasst werden.
Meta / Präambel
Stand: 16.11.2021
Dieses Hygienekonzept dient der Einschränkung der Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 und der dadurch ausgelösten Infektionskrankheit COVID-19. Die verwendeten Begrifflichkeiten zur Beschreibung des Gesundheitszustandes einer Person (geimpft, getestet, genesen) beziehen sich dementsprechend auf diese Infektionskrankheit. Gemäß §7, Abs. 1 der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 28. Oktober 2021[1] schreibt das Hygienekonzept Verhaltensregeln in den Vereinsräumlichkeiten vor und wird bei Veränderungen der Verordnung und/oder der darin beschriebenen Inzidenzstufen entsprechend angepasst.
Die Regelungen werden angepasst, wenn es im Landkreis zu Inzidenzstufen-Veränderungen kommen sollte.
In den Vereinsräumen gilt eine 2G-Regelung.
Folgende Personen haben Zutritt:
- Geimpfte und genesene Personen mit offiziellem Nachweis. Zur Verifikation des Nachweises muss ein amtliches Ausweisdokument und ein Impfpass oder Genesenennachweis vorgelegt werden. Im Falle eines digitalen Immunitätsnachweises muss dieses mit Hilfe der CovPassCheck-App verifiziert werden.
- Personen, die sich nicht impfen lassen können und ein ärztliches Attest vorweisen können. Diese benötigen allerdings ein tagesaktuelles Testergebnis einer anerkannten Teststelle und eine einmalige Vorabinformation des Vorstandes.
- Kinder unter 12 Jahren mit tagesaktuellem Testergebnis einer anerkannten Teststelle
Geimpften und Genesenen wird dringend empfohlen, vor Betreten der Räume einen Selbsttest durchzuführen oder einen Schnelltest machen zu lassen. Schnelltests sind mittlerweile wieder für alle kostenlos, Selbsttests sollten im Regal über der Kasse liegen und sind für den Fall gedacht dass Personen vergessen haben sich testen zu lassen.
Obengenannte Personen müssen grundsätzlich keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen oder Abstände einhalten, außer eine im RZL stattfindende Veranstaltung schreibt dies explizit vor.
Umsetzung der Regeln
- Alle Vereinsmitglieder sind Betreiber der Vereinsräumlichkeiten, und damit selbst für die Einhaltung der Regelung verantwortlich
- Wer Freund:innen mitbringt, ist dafür verantwortlich, dass diese die Regeln eingehalten werden
- Bei Gästen, die ohne Begleitung ins RZL kommen, sind die im Space anwesenden Mitglieder dafür verantwortlich, diese vor Zutritt auf die 2G-Regelung hinzuweisen, die Einhaltung sicherzustellen und bei Nichteinhaltung, oder bei Nichteinwilligung zur Überprüfung den Zugang zum Space zu verwehren
Veranstaltungen
- Geplante Veranstaltungen sind rechtzeitig im Terminkalender auf der Webseite einzutragen/einzutragen lassen und nach Möglichkeit auf der Mailingliste anzukündigen
- Es sollte maximal eine Veranstaltung im Space gleichzeitig stattfinden
- Für Veranstaltungen ist mindestens ein:e anwesende:r RaumZeitLaborant:in zu definieren, die die Kontrolle der 2G-Regelung zu verantworten hat
- Veranstaltungen können eine Maskenpflicht oder weitere/andere Einschränkungen sowie eine Testpflicht für alle Besuchenden festlegen
- Die weiteren Regelungen müssen beim Kalendereintrag angegeben werden und gelten dann für alle Anwesenden im Space – Die 2G-Regelung gilt ausnahmslos immer
Kontaktverfolgung
- Am Eingang hängen CWA-QR-Codes – bitte checkt euch ein und auch wieder aus
- Wer den CWA-QR-Code nicht nutzen kann oder möchte, benutzt die CheckIn-Zettel, die sich im Broschürenhalter befinden und wirft diese ausgefüllt in den Vorstandsbriefkasten
- Die CheckIn-Zettel werden vom Vorstand nach 4 Wochen ordnungsgemäß geschreddert
- Gebt uns bitte schnellstmöglich Bescheid, wenn es zu positiven Fällen kommt, denn nur so können wir Besuchende warnen
Hygienemaßnahmen
- Desinfiziert euch die Hände bei jedem Betreten der Räume – Sterillium steht im Regal am Eingang
- Haltet den Space sauber und wischt regelmäßig über die Oberflächen
- Lüftet, insbesondere zu Beginn und zum Ende eures Spacebesuchs oder eurer Veranstaltung und nach Möglichkeit auch zwischendurch
- Wenn es die Witterung zulässt, haltet den Space auf Durchzug
- Kommt nicht ins RZL, wenn ihr euch krank fühlt oder von einem Kontakt mit einer covid-positiven Person wisst
- Tragt in den öffentlichen Bereichen, wie im Treppenhaus und den Toiletten, bestenfalls immer eine Maske
weitere Informationen
- Raumplan (hier sieht man [noch nicht], wo die Desinfektionsmittelflaschen stehen)
- Antikörpertests bei COVID-19 - Was uns die Ergebnisse sagen