Beitragsordnung: Unterschied zwischen den Versionen
Inte (Diskussion | Beiträge) |
(Abgleich Beitragsordnung Wiki und Homepage - warum auch immer wir das redundant dokumentieren...) |
||
(2 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
;§1 Höhe der Beiträge | ;§1 Höhe der Beiträge | ||
:(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt | :(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 25 Euro pro Monat / entsprechend 300 Euro pro Jahr. | ||
:(2) | :(2) Der Mitgliedsbeitrag für Personen unter 18 Jahren beträgt 10 Euro pro Monat / entsprechend 120 Euro pro Jahr. | ||
:(3) | :(3) In begründeten Härtefällen können individuelle Absprachen mit dem Vorstand getroffen werden. | ||
;§2 Fälligkeit | ;§2 Fälligkeit | ||
:(1) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. | :(1) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. des Monats bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags fällig. | ||
;§3 Zahlungsweise | ;§3 Zahlungsweise | ||
:(1) Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren. | :(1) Die Zahlung des Beitrages erfolgt monatlich im Lastschriftverfahren. Bei nicht ausreichender Deckung des Kontos sind die entstehenden Gebühren vom Mitglied zu begleichen. | ||
:(2) Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Kassenwart erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist. | :(2) Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Kassenwart erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist. | ||
Zeile 19: | Zeile 19: | ||
:(1) Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt. | :(1) Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt. | ||
Stand: | Stand: 21.08.2018 | ||
[[Kategorie:Verein]] | [[Kategorie:Verein]] |
Aktuelle Version vom 23. August 2018, 14:06 Uhr
Beitragsordnung des Vereins RaumZeitLabor
- §1 Höhe der Beiträge
- (1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 25 Euro pro Monat / entsprechend 300 Euro pro Jahr.
- (2) Der Mitgliedsbeitrag für Personen unter 18 Jahren beträgt 10 Euro pro Monat / entsprechend 120 Euro pro Jahr.
- (3) In begründeten Härtefällen können individuelle Absprachen mit dem Vorstand getroffen werden.
- §2 Fälligkeit
- (1) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. des Monats bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags fällig.
- §3 Zahlungsweise
- (1) Die Zahlung des Beitrages erfolgt monatlich im Lastschriftverfahren. Bei nicht ausreichender Deckung des Kontos sind die entstehenden Gebühren vom Mitglied zu begleichen.
- (2) Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Kassenwart erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist.
- §4 Aufnahmegebühren
- (1) Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
- §5 Erstattungen
- (1) Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt.
Stand: 21.08.2018